Anwaltsgebühren

Die Kosten der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung oder weiteren Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Den Gesetzestext finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf

Es besteht auch die Möglichkeit neben oder anstelle der gesetzlichen Gebühren ein Honorar zu vereinbaren, das allerdings bei einer gerichtlichen Tätigkeit nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren liegen darf.

Die Höhe der Anwaltsgebühren im Zivil- und Verwaltungsprozeß richtet sich grundsätzlich nach dem so genannten „Streitwert“. Das ist das wirtschaftliche Interesse der Parteien oder der Wert des Gegenstandes, um welchen sich die Parteien streiten. Anhand des Streitwertes können die voraussichtlichen Kosten und das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits ermittelt werden. Eine grobe Einschätzung Ihres Kostenrisikos können Sie anhand eines Kostenrechners vornehmen, den Sie z.B. unter www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php finden.

In Straf- und Bußgeldverfahren sowie in sozialrechtlichen Verfahren richten sich die Anwaltsgebühren nach einem Rahmen, innerhalb dessen die Vergütung je nach Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit sowie dem Aufwand erfolgt. Grundsätzlich ist von der Mittelgebühr als Kostenrisiko auszugehen.

Bei Bedürftigkeit sowie bei einem geringen Einkommen können möglicherweise die Kosten des eigenen Anwalts von der Justizkasse im Wege der Beratungshilfe getragen werden. Beratungshilfescheine erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle im Amtsgericht an Ihrem Wohnort.

Prozeßkostenhilfe erhalten Sie ebenfalls nur auf Antrag. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nicht immer erfolgt, dass Gericht muß Ihrem Vorbringen zumindest einige Erfolgsaussichten zubilligen. Ferner müssen Sie die Prozeßkostenhilfe in Raten zurückzahlen, nur bei sehr geringem Einkommen kann eine Ratenzahlung entfallen. Prozeßkostenhilfe kann bis zu vier Jahren nach Festsetzung zurückgefordert werden.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so erkundigen Sie sich bitte bei dieser, ob eine Kostendeckung für die vorliegende Rechtsstreitigkeit gewährt werden wird. Nicht sämtliche Rechtsstreitigkeiten werden von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Zudem richtet sich der Versicherungsschutz nach Ihrem individuellen Versicherungsumfang, sowie nach dem Zeitablauf. Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie, ohne dass weitere Kosten entstehen.